Viele Plattformen wie Google bieten die Möglichkeit, Bewertungen zu melden, wenn sie gegen die Richtlinien oder Gesetze verstoßen. Sie sollten die Bewertung detailliert beschreiben und die Gründe für Ihre Meldung angeben.
Kontakt: Alternativ können Sie sich per E-Mail oder Brief an den Betreiber wenden und die Entfernung der Kritik verlangen.
2. Kontaktieren Sie den Bewertenden:
Direktgespräch: Versuchen Sie, den Bewertenden direkt zu kontaktieren, um eine Einigung zu erzielen. In einigen Fällen kann die Entschuldigung oder Löschung der Bewertung freiwillig erfolgen.
Abmahnung: Bei Verleumdung oder übler Nachrede können Sie den Bewertenden auch schriftlich abmahnen und zur Entfernung der Kritik auffordern.
3. Rechtliche Schritte:
Anwaltliche Hilfe: Wenn die Kritik nicht gelöscht wird oder rechtliche Schritte notwendig sind, sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Unterlassungsklage: Bei Verleumdung oder übler Nachrede kann eine Unterlassungsklage gegen den Bewertenden oder die Plattform angestrebt werden.
Spezifisch für Verleumdung:
Verleumdung ist eine Straftat: Sie kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Beweissicherung: Dokumentieren Sie die Verleumdung, beispielsweise durch Screenshots oder URLs.
Strafanzeige: Sie können die Verleumdung bei der Polizei anzeigen.
Wichtige Hinweise:
Freie Meinungsäußerung:
Eine sachliche und wahrheitsgemäße Kritik darf nicht ohne Weiteres gelöscht werden.
Sachlicher Kontakt:
Bei Bewertungen, bei denen es keinen Kontakt zwischen dem Verfasser und dem Unternehmen gegeben hat, besteht oft ein stärkerer Anspruch auf Löschung.
Anwaltliche Beratung:
Bei unsicherem Sachverhalt oder bei rechtlichen Fragen sollte ein Anwalt konsultiert werden.
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