Verleumdung besteht, genauso wie Beleidigung und Üble Nachrede auch, in einer entweder verbalen, schriftlichen und grafischen Äußerung.
Auf den ersten Blick gleichen sich die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung. In beiden Fällen geht es darum, dass jemand eine nicht zu beweisende Tatsachenbehauptung über eine dritte Person äußert, die darauf abzielt, die kommentierte Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Zusammenfassend gesagt: Eine Tatsache – die in irgendeiner Weise negativ ist – wird über eine weitere Person verbreitet und diese Tatsache kann nicht bewiesen werden.
Online verbreiten sich Verleumdungen noch viel schneller und unkontrollierter als offline. Ein einfacher Post auf Facebook, Instagram oder Twitter, in dem bewusst eine Lüge über eine weitere Person verbreitet wird, kann sich in Sekundenschnelle verbreiten – und ist oft nur sehr schwer endgültig löschbar. Das äußert sich auch in der Höhe der Strafe: Geschieht die Verleumdung öffentlich oder wird sie, wie z.B. im Internet schriftlich verbreitet, kann die Bestrafung höher ausfallen.
Unternehmen haben keinen Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internetportalen über persönliche Daten von Nutzern, wenn diese auf deren Seiten eine Verleumdung oder eine üble Nachrede gegen das Unternehmen begehen. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VI ZR 345/13). Die Betroffenen hätten lediglich einen Anspruch auf Löschung der Einträge.
Im Streitfall hatte ein Arzt geklagt, der sich mehreren unstreitig haltlosen Vorwürfen eines anonymen Nutzers eines Bewertungsportals gegenüber sah. Beispielsweise würden in seiner Praxis Patientenakten in Wäschekörben gelagert bzw. sei eine Schilddrüsenüberfunktion von ihm nicht erkannt und medikamentös grob falsch behandelt worden.
Der Arzt wies den Betreiber auf die Eintragungen hin und dieser löschte sie zunächst. Mehrfach musste der Arzt den Betreiber aber auf wiederholte gleichlautende Einträge hinweisen. Der Arzt wollte daraufhin wissen, wer ihn dieser Fehler bezichtigte und klagte.
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