Beschimpfungen, Verleumdungen, Gewaltfantasien – der digitale Mob in den sozialen Netzwerken kennt keine Hemmungen.
„Problematisch ist, dass Hate Speech häufig in Wellenform kommt – also die so genannten Shitstorms, die sich dann in Massen von Kommentaren zu bestimmten Zeitpunkten entladen – wenn z.B. jemand was veröffentlicht hat oder so. Die überfordern einfach die Bewältigungsressourcen der Betroffenen massiv und hinterlassen etwas, das vergleichbar ist mit einem psychischen Trauma. Und es gibt durchaus auch post-traumatische Belastungsstörungen infolge solcher Shitstorms.“
Rechtswidrige Inhalte dürfen nicht die Runde machen, da stimmt wohl jeder zu. Nur: Was ist rechtswidrig und was nicht? Bei einer Holocaust-Lüge ist das schnell geklärt, doch so einfach ist es meist nicht. Viele Äußerungen bewegen sich in einem juristischen Graubereich.
„Man sieht beispielsweise an dem Böhmermann-Gedicht, bei dem professionelle Juristen Wochen gebraucht haben, um tatsächlich mal zu analysieren: Ist das eine Straftat oder ist das Ganze von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt? Und solche Beispiele gibt es zu Hauf.“
„Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen jetzt also irgendwelche Mitarbeiter von Social-Media-Unternehmen, die im Zweifel keine juristische Schulung haben, beurteilen, ob irgendeine Äußerung in einem sozialen Netzwerk jetzt eine solche Straftat darstellt, noch dazu, ob sie eine offensichtliche Straftat darstellt.“
Der Widerstand gegen das NetzDG ist riesig. Wirtschaftsverbände, Journalisten, NGOs, Digitalvereine und viele Juristen – sie alle warnen eindringlich: Wenn dieses Gesetz durchkommt, dann entscheidet Facebook mit, was gesagt werden darf und was nicht.
Gemeinsam haben die Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einen Aufruf verfasst: Die Deklaration für die Meinungsfreiheit. Was strafbar ist und was nicht, soll immer noch die Justiz entscheiden, heißt es darin. Und: Es brauche mehr Geld und Personal für die Strafverfolger. Aber kein neues Gesetz.
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