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Freitag, 26. Juni 2026

Kritik im Internet beseitigen: Strategien, Recht und Reputationsmanagement - Die Beseitigung von Kritik erfolgt am besten über diese strategischen Schritte.

Das Internet vergisst nichts – diese Dynamik beschreibt eine der größten Herausforderungen für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen in der digitalen Ära. 

Eine einzige negative Bewertung, ein kritischer Blogbeitrag oder ein viraler Shitstorm können den Ruf ruinieren, den sich jemand über Jahre hinweg mühsam aufgebaut hat. Sichtbare Kritik in Suchmaschinen oder auf Bewertungsportalen führt oft zu direkten Umsatzeinbußen und Vertrauensverlust. 

Daher stellt sich für viele Betroffene die dringende Frage: Wie lässt sich Kritik im Internet effektiv und dauerhaft beseitigen? Die Antwort darauf ist komplex, denn sie bewegt sich im ständigen Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Meinungsfreiheit und technologischen Hürden.


Der erste Impuls bei negativen Kommentaren ist meist emotional: 

Die Löschung wird gefordert. Doch rechtlich ist das Entfernen von Internetinhalten an strenge Voraussetzungen geknüpft. Das deutsche Recht schützt die freie Meinungsäußerung extrem stark. Reine Werturteile, selbst wenn sie überspitzt, unsachlich oder verletzend formuliert sind, müssen Betroffene im Regelfall hinnehmen. 

Eine Löschung ist meist nur dann rechtlich durchsetzbar, wenn die Kritik nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder die Grenze zur Schmähkritik überschreitet. Bei Schmähkritik geht es dem Verfasser nicht mehr um die Sache an sich, sondern rein um die Herabsetzung und Diffamierung der Person oder des Unternehmens. 

Auch Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien, wie die Veröffentlichung privater Daten (Doxxing), bieten eine solide rechtliche Basis für Löschanträge.Plattformen wie Google, Trustpilot oder Jameda haben zudem eigene Richtlinien für Bewertungen. Entspricht eine Rezension nicht diesen Vorgaben – etwa weil sie von einem Fake-Account stammt oder Beleidigungen enthält –, kann man sie direkt beim Portal melden. 

Betreiber sind nach der Rechtsprechung verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen. 

Sie müssen den Verfasser kontaktieren und eine Stellungnahme einfordern. Reagiert dieser innerhalb einer Frist nicht oder kann er die Vorwürfe nicht entkräften, muss das Portal den Eintrag löschen. Dieser Weg ist oft schneller und kostengünstiger als ein teurer Gang vor Gericht. 

Dennoch erfordert er Geduld und eine präzise Begründung, warum der Beitrag gegen geltendes Recht oder die Richtlinien verstößt.Wenn eine Löschung unmöglich ist, kommt das professionelle Online-Reputationsmanagement (ORM) ins Spiel. Das Ziel hierbei ist nicht das Entfernen, sondern das Verdrängen negativer Inhalte. Suchmaschinenoptimierung (SEO) spielt dabei die Hauptrolle. 

Durch das Erstellen von positivem, hochwertigem und optimiertem Content – wie eigenen Blogs, Pressemitteilungen oder aktiven Social-Media-Profilen – werden negative Suchergebnisse auf die hinteren Seiten von Google verdrängt. 


Da kaum ein Nutzer über die erste Ergebnisseite hinausblickt, wird die Kritik dadurch effektiv unsichtbar gemacht. Zudem ist ein aktives Bewertungsmanagement entscheidend: Wer kontinuierlich zufriedene Kunden bittet, ehrliches Feedback zu hinterlassen, verbessert seine Gesamtnote und lässt vereinzelte negative Stimmen in der Masse untergehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Beseitigen von Internetkritik ein strategisches Vorgehen verlangt. Emotionale Schnellschüsse oder aggressive Drohungen gegenüber Kritikern bewirken oft das Gegenteil und lösen einen sogenannten Streisand-Effekt aus, der die Aufmerksamkeit erst recht auf das Problem lenkt. 

Der beste Weg ist eine dreigleisige Strategie: 

Erstens, die sachliche Prüfung und Meldung unberechtigter Inhalte bei den Plattformen. Zweitens, die rechtliche Durchsetzung bei klaren Rechtsverletzungen mithilfe spezialisierter Anwälte. Und drittens, der proaktive Aufbau einer starken, positiven digitalen Identität. Nur wer seine Online-Präsenz aktiv gestaltet, behält langfristig die Kontrolle über den eigenen Ruf im Netz.

Dienstag, 27. Mai 2025

Um Kritik, insbesondere Verleumdung, zu entfernen, können Sie verschiedene Schritte unternehmen, abhängig von der Plattform und dem Inhalt der Kritik. Im Allgemeinen können Sie sich direkt an den Betreiber der Plattform wenden, den Bewertenden kontaktieren oder rechtliche Schritte einleiten.

1. Wenden Sie sich an den Betreiber der Plattform: Meldung: 

Viele Plattformen wie Google bieten die Möglichkeit, Bewertungen zu melden, wenn sie gegen die Richtlinien oder Gesetze verstoßen. Sie sollten die Bewertung detailliert beschreiben und die Gründe für Ihre Meldung angeben. Kontakt: Alternativ können Sie sich per E-Mail oder Brief an den Betreiber wenden und die Entfernung der Kritik verlangen. 

2. Kontaktieren Sie den Bewertenden: 

Direktgespräch: Versuchen Sie, den Bewertenden direkt zu kontaktieren, um eine Einigung zu erzielen. In einigen Fällen kann die Entschuldigung oder Löschung der Bewertung freiwillig erfolgen. Abmahnung: Bei Verleumdung oder übler Nachrede können Sie den Bewertenden auch schriftlich abmahnen und zur Entfernung der Kritik auffordern. 

3. Rechtliche Schritte: 

Anwaltliche Hilfe: Wenn die Kritik nicht gelöscht wird oder rechtliche Schritte notwendig sind, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Unterlassungsklage: Bei Verleumdung oder übler Nachrede kann eine Unterlassungsklage gegen den Bewertenden oder die Plattform angestrebt werden.

Spezifisch für Verleumdung: 

Verleumdung ist eine Straftat: Sie kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Beweissicherung: Dokumentieren Sie die Verleumdung, beispielsweise durch Screenshots oder URLs. Strafanzeige: Sie können die Verleumdung bei der Polizei anzeigen. 

Wichtige Hinweise: 

Freie Meinungsäußerung: 

Eine sachliche und wahrheitsgemäße Kritik darf nicht ohne Weiteres gelöscht werden. 

Sachlicher Kontakt: 

Bei Bewertungen, bei denen es keinen Kontakt zwischen dem Verfasser und dem Unternehmen gegeben hat, besteht oft ein stärkerer Anspruch auf Löschung. 

Anwaltliche Beratung: 

Bei unsicherem Sachverhalt oder bei rechtlichen Fragen sollte ein Anwalt konsultiert werden.

Donnerstag, 25. Juli 2024

SEO Verleumdung entfernen - Negativ SEO ist das beste Reputationmanagement - Entfernen von Verleumdungen, Negativ SEO - dirkkarlmassat@yandex.com

Was ist Verleumdung und wie äußert sie sich? Verleumdung ist ein rechtlicher Begriff, der die Verbreitung falscher Behauptungen über eine Person bezeichnet, die deren Ruf schädigen sollen. Solche Behauptungen können mündlich oder schriftlich erfolgen und müssen nachweislich unwahr sein, um als Verleumdung zu gelten. 

Eine Konfrontation mit Verleumdung kann für Betroffene äußerst belastend sein. Um sich dagegen zu wehren, können verschiedene rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Die Verleumdung ist in § 187 StGB geregelt und stellt einen qualifizierten Fall der üblen Nachrede dar. Es handelt sich dabei um ein Ehrverletzungsdelikt. Der Straftatbestand erfasst diejenigen, die wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über eine andere Person behaupten, um sie verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder ihren Kredit zu gefährden.

Als Negativ SEO werden alle SEO-Maßnahmen bezeichnet, bei denen eine Abwertung einer Webseite durch die Suchmaschinen führen soll. Wird Negativ SEO auf die Spitze getrieben, kann es sogar zu einem Ausschluss aus dem Suchmaschinenindex führen.


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Bewertungen, die gegen Google-Richtlinien / Verhaltenskodex verstoßen...

Samstag, 16. Dezember 2023

Missbrauchsvorwurf: Familie von Weihbischof Peters bezichtigt das Bistum schwerer Rufschädigung

Angehörige des verstorbenen Aachener Weihbischofs August Peters haben kritisiert, dass ihr Verwandter als mutmasslicher Missbrauchstäter eingestuft wird. Dies in einem direkten Gespräch mit Bistumsvertretern. 


Das Bistum hatte am 18. Oktober zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch eine Liste mit Namen von 53 Tätern sowie mutmaßlichen Tätern veröffentlicht, die mindestens zehn Jahre tot sind. Unter ihnen ist auch der 1986 gestorbene Weihbischof. Angehörige kündigten daraufhin an, rechtliche Schritte gegen den Aachener Bischof Dieser zu prüfen. 

Die Familie betrachte die Medienaktion des Bischofs als schwere Rufschädigung und ihre Unterrichtung über die Medien als empathielos, betonte Leo Peters erneut. Kritik übten die Verwandten auch daran, dass das Bistum zu den konkreten Inhalten des Vorwurfs schweige.



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Sonntag, 16. Oktober 2022

Beschimpfungen, Verleumdungen, Gewaltfantasien: Hasskommentare sind inzwischen allgegenwärtig im Internet.

Beschimpfungen, Verleumdungen, Gewaltfantasien – der digitale Mob in den sozialen Netzwerken kennt keine Hemmungen. 

„Problematisch ist, dass Hate Speech häufig in Wellenform kommt – also die so genannten Shitstorms, die sich dann in Massen von Kommentaren zu bestimmten Zeitpunkten entladen – wenn z.B. jemand was veröffentlicht hat oder so. Die überfordern einfach die Bewältigungsressourcen der Betroffenen massiv und hinterlassen etwas, das vergleichbar ist mit einem psychischen Trauma. Und es gibt durchaus auch post-traumatische Belastungsstörungen infolge solcher Shitstorms.“


Rechtswidrige Inhalte dürfen nicht die Runde machen, da stimmt wohl jeder zu. Nur: Was ist rechtswidrig und was nicht? Bei einer Holocaust-Lüge ist das schnell geklärt, doch so einfach ist es meist nicht. Viele Äußerungen bewegen sich in einem juristischen Graubereich. „Man sieht beispielsweise an dem Böhmermann-Gedicht, bei dem professionelle Juristen Wochen gebraucht haben, um tatsächlich mal zu analysieren: Ist das eine Straftat oder ist das Ganze von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt? Und solche Beispiele gibt es zu Hauf.“

„Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen jetzt also irgendwelche Mitarbeiter von Social-Media-Unternehmen, die im Zweifel keine juristische Schulung haben, beurteilen, ob irgendeine Äußerung in einem sozialen Netzwerk jetzt eine solche Straftat darstellt, noch dazu, ob sie eine offensichtliche Straftat darstellt.“

Der Widerstand gegen das NetzDG ist riesig. Wirtschaftsverbände, Journalisten, NGOs, Digitalvereine und viele Juristen – sie alle warnen eindringlich: Wenn dieses Gesetz durchkommt, dann entscheidet Facebook mit, was gesagt werden darf und was nicht. Gemeinsam haben die Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einen Aufruf verfasst: Die Deklaration für die Meinungsfreiheit. Was strafbar ist und was nicht, soll immer noch die Justiz entscheiden, heißt es darin. Und: Es brauche mehr Geld und Personal für die Strafverfolger. Aber kein neues Gesetz.

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Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede verbale, schriftliche Äußerung
Was können Sie gegen Verleumdung tun?
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Montag, 23. Mai 2022

Straftat Verleumdung im Internet...Wenn der Täter das Opfer über ein Massenkommunikationsmittel verleumdet, setzt er sich einer schwererer Haftung aus. In einem solchen Fall kann ihm sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.

Verleumdung besteht, genauso wie Beleidigung und Üble Nachrede auch, in einer entweder verbalen, schriftlichen und grafischen Äußerung. 


Auf den ersten Blick gleichen sich die Tatbestände der Üblen Nachrede und der Verleumdung. In beiden Fällen geht es darum, dass jemand eine nicht zu beweisende Tatsachenbehauptung über eine dritte Person äußert, die darauf abzielt, die kommentierte Person in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen. Zusammenfassend gesagt: Eine Tatsache – die in irgendeiner Weise negativ ist – wird über eine weitere Person verbreitet und diese Tatsache kann nicht bewiesen werden.


Online verbreiten sich Verleumdungen noch viel schneller und unkontrollierter als offline. Ein einfacher Post auf Facebook, Instagram oder Twitter, in dem bewusst eine Lüge über eine weitere Person verbreitet wird, kann sich in Sekundenschnelle verbreiten – und ist oft nur sehr schwer endgültig löschbar. Das äußert sich auch in der Höhe der Strafe: Geschieht die Verleumdung öffentlich oder wird sie, wie z.B. im Internet schriftlich verbreitet, kann die Bestrafung höher ausfallen.

Unternehmen haben keinen Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internetportalen über persönliche Daten von Nutzern, wenn diese auf deren Seiten eine Verleumdung oder eine üble Nachrede gegen das Unternehmen begehen. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VI ZR 345/13). Die Betroffenen hätten lediglich einen Anspruch auf Löschung der Einträge.

Im Streitfall hatte ein Arzt geklagt, der sich mehreren unstreitig haltlosen Vorwürfen eines anonymen Nutzers eines Bewertungsportals gegenüber sah. Beispielsweise würden in seiner Praxis Patientenakten in Wäschekörben gelagert bzw. sei eine Schilddrüsenüberfunktion von ihm nicht erkannt und medikamentös grob falsch behandelt worden. 

Der Arzt wies den Betreiber auf die Eintragungen hin und dieser löschte sie zunächst. Mehrfach musste der Arzt den Betreiber aber auf wiederholte gleichlautende Einträge hinweisen. Der Arzt wollte daraufhin wissen, wer ihn dieser Fehler bezichtigte und klagte.


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Dienstag, 9. November 2021

Entfernen von Verleumdungen - Aufforderungen zum Entfernen von Verleumdungen können nur dann verarbeitet werden, wenn der Anspruch detailliert dargelegt wird und nachvollziehbar ist.

 

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    Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

    Montag, 18. Oktober 2021

    Reputationmanager Negativ SEO

    Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.


    Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.


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    Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?

    Montag, 30. November 2020

    Als Negativ SEO werden alle SEO-Maßnahmen bezeichnet, bei denen eine Abwertung einer Webseite durch die Suchmaschinen führen soll...

    Vor zehn Jahren konnte es noch gar kein negatives SEO geben, weil Google nur die reine Masse an Backlinks für das Ranking einer Webseite herangezogen hat. Aus heutiger Sicht „schlechte“ Backlinks waren nicht so schlecht für das Ranking (wenn der Anchor-Text einigermaßen passte). Mittlerweile ist aber nicht nur die Masse an Links, sondern auch deren Qualität für ein Ranking wichtig. 


    Deswegen ist es jetzt auch möglich, negatives SEO zu betreiben: In der Theorie verlinkt man von massiv vielen schlechten „Webkatalogen“ auf die Seite eines Konkurrenten. Mit wirklich bösen Anker-Texten. Der Google Algorithmus erkennt die „schlechten“ Backlinks, und straft die betreffende Seite entsprechend ab.

    Dabei wird gezielt versucht, einen Rankingverlust herbeizuführen oder sogar eine De-Indexierung von Seiten zu verursachen.

    Sie haben Inhalte im Internet gefunden, die Sie löschen möchten? Sie möchten Informationen nachhaltig aus dem Internet entfernen und sind auf der Suche nach dem besten Weg?

    Ihre Anfrage wird Streng Vertraulich bearbeitet. 
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    Sonntag, 22. November 2020

    Dirk Massat - Negativ SEO als Reputationsmanagement. Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

    Das Ziel von Negative SEO ist das Abwerten von Webseiten in den Suchergebnissen, um Rankingverluste herbeizuführen. Im schlimmsten Fall wird die betreffende Website als Strafe von Suchmaschinen komplett aus dem Index ausgeschlossen.

    Dirk Massat - Negative Bewertungen im Internet
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